Offener Brief an
Torsten Burmester, Oberbürgermeister der Stadt Köln
Dr. Harald Rau, Beigeordneter Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen
Julia Pedersen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln
Fraktionen, Ratsgruppen und Einzelmandatsträger*innen im Rat der Stadt Köln
Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Ina Scharrenbach, Ministerinfür Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen
Christian Schuchardt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Keine Kürzungen bei Frauen- und Gewalthilfe in Köln – und in ganz NRW!
Wir fordern Sie auf: Sichern Sie den Schutz und die Unterstützung von Frauen und Mädchen in Krisensituationen! Stellen Sie die Einhaltung der Istanbul-Konvention über „kommunale Freiwilligkeit“!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Mädchen und Frauen sich an Einrichtungen der Frauenunterstützung wenden, befinden sie sich oft in akuten Krisensituationen und benötigen sofortige, professionelle Hilfe. Dennoch plant die Stadt Köln in ihrem Haushaltsentwurf für die Jahre 2027/2028 umfangreiche Kürzungen bei den Mitteln für diese Einrichtungen.
Was bedeuten diese Streichungen konkret?
Wenn Einrichtungen aufgrund fehlender Mittel für Miete und Personal gezwungen sind, ihr Angebot einzuschränken oder gar zu schließen, verlieren Frauen und Mädchen den Ort, an dem sie sich anvertrauen können und ernst genommen werden. Ohne professionelle Unterstützung bleiben Betroffene länger in gewaltvollen Beziehungen gefangen. Das Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden, erhöht sich dadurch drastisch. Spezialisierte Hilfsangebote sind oft der einzige Weg aus der Isolation hin zu einem selbstbestimmten Leben. Werden diese Angebote gestrichen, werden die betroffenen Frauen und Mädchen unsichtbar.
Dies macht deutlich: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache, sondern eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Diese Verpflichtungen sind auf allen staatlichen Ebenen – einschließlich der kommunalen Ebene – umzusetzen. Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen sind dabei wesentliche Grundlagen wirksamer Prävention.
Die geplanten Kürzungen untergraben die Umsetzung dieses völkerrechtlich bindenden Abkommens auf kommunaler Ebene faktisch, wenn dadurch notwendige Angebote wegfallen oder nicht mehr bedarfsgerecht vorgehalten werden können. Projekte für Frauen sind keine „freiwilligen Zusatzleistungen“, sondern essenzielle Bausteine eines staatlichen Gewaltschutzes.
Wir fordern Sie daher dringend auf:
- Nehmen Sie die Kürzungen im Haushaltsentwurf zurück.
- Garantieren Sie Frauen und Mädchen den Zugang zu der Hilfe, die sie dringend benötigen.
- Positionieren Sie sich klar auf der Seite der Betroffenen.
Sichern Sie die Infrastruktur der Frauen- und Gewalthilfe!
Mit freundlichen Grüßen


Aysel Sırmasaç und Martina Schmitz
(für FeVer NRW – Feministische Vereine gegen Gewalt)
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.V.
Caritasverband für die Diözese Münster e.V. – Landesvertretung der katholischen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen NRW
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen Nordrhein-Westfalen e.V.

